Testament

Seinen Letzten Willen zu Papier bringen kann jeder, der mindestens 18 Jahre alt und geistig dazu in der Lage ist. Mit einem Testament legen Sie fest, wie Sie Ihr Vermögen weitergeben möchten. Es muss eigenhändig erstellt oder als öffentliches Testament beim Notar hinterlegt sein. Falls kein Testament vorliegt, wird die Erbfolge nach dem Tod gesetzlich geregelt.

Persönliches Testament

Wenn Sie ein persönliches Testament verfassen, können Sie so viele Erben einsetzen, wie Sie möchten. Sie können auch berechtigte Erben von der Erbfolge – bis auf den Pflichtteil – ausschließen. Befürchten Sie als Firmeninhaber nach Ihrem Tod Streit um Ihren Nachlass, sollten Sie eine Teilungsanordnung einsetzen, die festlegt, wer aus der Erbengemeinschaft Ihre Firma übernehmen soll.

Das eigenhändig erstellte Testament muss von der Person, die es verfasst, handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden – mit Datum, Ort sowie mit Vor- und Zunamen, um eine Verwechslung auszuschließen.

Am besten hinterlegen Sie das Testament bei einem Amtsgericht. Das garantiert Ihnen die Durchsetzung Ihrer Wünsche. Als Beweis für die Abgabe erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten.

Notarielles Testament

Sicherer und unanfechtbarer als das persönliche Testament ist das notarielle Testament.
Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erklären Ihren Letzten Willen mündlich gegenüber einem Notar, der diesen schriftlich verfasst, oder Sie schreiben Ihren Letzten Willen selbst nieder und übergeben dieses Schreiben anschließend dem Notar. In beiden Fällen werden Gebühren erhoben, die sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens richten. Allerdings bekommen Sie hierfür auch eine umfangreiche notarielle Beratung. Tritt der Erbfall ein, wird das notarielle Testament sofort dem zuständigen Nachlassgericht überstellt.

Wichtig ist, dass aus dem Testament die „Erbquote“ hervorgeht, das heißt, wer allein oder zu welchem Bruchteil erben soll. Ein gewisser Nachlass kann einer bestimmten Person zugesprochen werden. Kindern und Ehepartner des Verstorbenen steht die Zahlung eines Pflichtteils zu.

Das Testament kann durch Sie jederzeit widerrufen, geändert oder ergänzt werden. Wir empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen, und vermitteln Ihnen gerne kompetente Ansprechpartner.

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