Patientenverfügung
Medizinisch sind heute viele lebensverlängernde Maßnahmen möglich. Doch nicht jeder möchte sie alle in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass Ihre eigene Willensfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit verloren geht, hilft eine Patientenverfügung. Dieses gesetzlich anerkannte Dokument enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung von medizinischen Behandlungen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt umfassend über die medizinischen Eingriffe beraten. Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen, damit sie auf Ihren Willen in der Patientenverfügung im Ernstfall vorbereitet sind.
Wir empfehlen, beim Aufsetzen der Patientenverfügung juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen gerne vermitteln.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie hier:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre mit vielen Hinweisen zum Download an, um die Patientenverfügung schriftlich festzuhalten.
http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/_doc.html
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben juristischen Informationen die geistliche Beratung zum Thema.
www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html